Soziales Honorar

Zum Verständnis des sozialen Honorars habe ich mir erlaubt Ihnen den folgenden Ausschnitt von theralupa.de zu kopieren:

Das Soziale Honorar bietet Therapeuten und Anbietern bei theralupa.de die Möglichkeit, Einzelpersonen, Paaren und Familien mit niedrigem Einkommen eine Ermäßigung auf Ihr sonst übliches Honorar zu gewähren.

Die Therapeuten/Anbieter selbst entscheiden darüber, welche Nachweise für die Bedürftigkeit akzeptiert werden, in welcher Höhe das Soziale Honorar angesetzt wird und welche Angebote Sie in welchem Umfang anbieten möchten.

Für eine einfache Überprüfung der Bedürftigkeit empfehlen wir die Sozialpässe, die von manchen Städten ausgegeben werden (z.B. Berlinpass, Kölncard, Bonuscard in Stuttgart usw.). Andere Möglichkeiten sind: ALG-I oder ALG-II-Bescheid, Tafel-Ausweis, Wohngeldbescheid, Rentenbescheid oder ein Nachweis über die Befreiung von der GEZ.

Bitte informieren Sie den Anbieter/Therapeuten schon bei Terminvereinbarung über den Wunsch nach dem "Sozialen-Honorar" und klären Sie Fragen zu den Vorraussetzungen und gegebenenfalls erforderlichen Nachweisen direkt mit dem Anbieter/Therapeuten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, auf die kein Anspruch besteht. Voraussetzungen und Preise sind je nach Anbieter/Therapeut unterschiedlich.

Weitere Informationen finden Sie unter meinem Theralupa-Profil

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